Sprechfunk für Privatpiloten BZF I und BZF II
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- BZF I
Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Flugfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher und englischer Sprache.
- BZF I
Gewerbepark Unternehmen und Vereine auf dem Flugplatz.
Wir, der Ortsverein I19 in Rotenburg sind auch am Rotenburger Flugplatz ansässig.