FLUGFUNK neue Kurse

Sprechfunk für Privatpiloten BZF I und BZF II

    • BZF I
      Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Flugfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher und englischer Sprache.

    • Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Flugfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.

     
    Veranstaltungsort: Flugplatz Weser Wümme EDWM
    Anmeldung: Karl Heinz Bartels, Telefon: 04264 2376

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